Beitragsordnung
1. Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 1.1.2005 für:
· Ehepaare/Ehe ähnliche Gemeinschaften 150,- €
· Familien mit Kind/er ( Kind/er ohne eigene Einkommen) 130,- €
· Alleinerziehend mit Kind/er ( Kind/er ohne eigene Einkommen) 110,- €
· Erwachsene 96,- €
· passive Mitglieder 84,- €
· Schüler 48,- €
· Studenten/Auszubildende/Jugendliche/Wehrdienst-/Zivildienstleistende 72,- €
· fördernde Mitglieder ab 100,- €
3. Der Mitgliedsbeitrag wird ab 1.1. eines jeden Jahres fällig. Der Mitgliedsbeitrag kann per Lastschriftverfahren im 1. Kalendermonat eingezogen werden. Barzahlungen sind bis zum 15. Februar eines jeden Jahres abzuschließen
4. Die Aufnahmegebühr beträgt 3,- €.
5. Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden. Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
6. Jedes aktive Mitglied im Alter von 15 bis 60 Jahren muss pro Jahr 5 Arbeitsstunden zur Pflege des Vereinslebens leisten. Nicht abgeleistete Stunden werden mit je 10,- € berechnet. Arbeitsstunden sind nicht übertragbar.
7. Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden.
Beschlossen am 27.09.2004
S. Seidig Präsident
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